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BGH, 23.12.1955 - V ZR 152/55 |
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Rechtsmittel
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- BGH, 18.02.1955 - V ZR 110/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 23.12.1955 - V ZR 152/55
Die Aufgabe eines Schiedsgutachters braucht sich nicht auf die Feststellung rein tatsächlicher Vorgänge zu beschränken, sondern kann auch deren rechtliche Beurteilung umfassen (vgl. hierzu Urteil des Senats vom 18. Februar 1955 - V ZR 110/53 -, LM, Nachschlagewerk Nr. 8 zu ZPO § 1025 = NJW 1955, 665). - BGH, 27.09.1951 - IV ZR 155/50
Öffentlichrechtliche Verwahrung. Rechtsweg
Auszug aus BGH, 23.12.1955 - V ZR 152/55
Die einwandfreie Würdigung der Sach- und Rechtslage durch das Berufungsgericht erfordert keineswegs ein ausdrückliches Eingehen auf jedes einzelne Vorbringen der Partei, jede einzelne Zeugenaussage oder jedes einzelne Beweismittel und auch keine ausdrückliche Auseinandersetzung mit jedem von ihnen, wenn sich nur ergibt, daß eine sachentsprechende Beurteilung überhaupt stattgefunden hat (BGHZ 3, 162 [175]). - RG, 27.03.1928 - II 474/27
Aufwertung; Höchstbetragshypothek
Auszug aus BGH, 23.12.1955 - V ZR 152/55
Ein Mangel im Sinne des § 551 Nr. 7 ZPO liegt nicht einmal schon dann vor, wenn die Urteilsgründe in irgendeiner Beziehung lückenhaft und unvollständig sind, sondern erst dann, wenn zu wesentlichen Streitpunkten die Erwägungen nicht erkennbar sind, die den Richter zur Entscheidung geführt haben (RGZ 109, 201; 120, 398 [400]; 170, 328 [331/2]; vgl. auch BGHZ 7, 238 [240]).
- RG, 13.12.1918 - III 265/18
Fristlose Kündigung eines Pachtvertrages wegen persönlicher Zwistigkeiten …
Auszug aus BGH, 23.12.1955 - V ZR 152/55
Nicht die Verfeindung der Pachtparteien, die nur in besonderen Fällen das Pachtverhältnis berühren könnte (RGZ 94, 234; 149, 88 [92]), sondern die schwerwiegende Unzuverlässigkeit einer Partei in Ansehen einer wesentlichen Vertragsverpflichtung könnte in solchem Falle der anderen Partei das Recht verleihen, das Pachtverhältnis fristlos aus wichtigem Grunde zu kündigen (RGZ 150, 193 [199] und 321). - BGH, 09.11.1951 - I ZR 107/50
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 23.12.1955 - V ZR 152/55
Deshalb kommen hier nicht die Grundsätze des IV. Zivilsenats (DNotZ 1953, 100) in Betracht, nach denen in diesem Falle neues Vorbringen über den Rahmen einer Gegenerklärung hinaus nicht als Bestandteil des Tatbestands anzusehen ist (vgl. dazu auch I. Zivilsenat in NJW 1952, 222). - BGH, 30.09.1952 - I ZR 83/52
Zusammenbruch des Reichs. Geschäftsgrundlage
Auszug aus BGH, 23.12.1955 - V ZR 152/55
Ein Mangel im Sinne des § 551 Nr. 7 ZPO liegt nicht einmal schon dann vor, wenn die Urteilsgründe in irgendeiner Beziehung lückenhaft und unvollständig sind, sondern erst dann, wenn zu wesentlichen Streitpunkten die Erwägungen nicht erkennbar sind, die den Richter zur Entscheidung geführt haben (RGZ 109, 201; 120, 398 [400]; 170, 328 [331/2]; vgl. auch BGHZ 7, 238 [240]). - RG, 18.11.1924 - VI 164/24
Dinglicher Übereignungsvertrag; Urteilsgründe
Auszug aus BGH, 23.12.1955 - V ZR 152/55
Ein Mangel im Sinne des § 551 Nr. 7 ZPO liegt nicht einmal schon dann vor, wenn die Urteilsgründe in irgendeiner Beziehung lückenhaft und unvollständig sind, sondern erst dann, wenn zu wesentlichen Streitpunkten die Erwägungen nicht erkennbar sind, die den Richter zur Entscheidung geführt haben (RGZ 109, 201; 120, 398 [400]; 170, 328 [331/2]; vgl. auch BGHZ 7, 238 [240]). - BGH, 20.10.1952 - IV ZR 99/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 23.12.1955 - V ZR 152/55
Deshalb kommen hier nicht die Grundsätze des IV. Zivilsenats (DNotZ 1953, 100) in Betracht, nach denen in diesem Falle neues Vorbringen über den Rahmen einer Gegenerklärung hinaus nicht als Bestandteil des Tatbestands anzusehen ist (vgl. dazu auch I. Zivilsenat in NJW 1952, 222). - RG, 20.10.1942 - VI 24/42
1. Zur Frage der Zulässigkeit einer auf die Feststellung eines …
Auszug aus BGH, 23.12.1955 - V ZR 152/55
Ein Mangel im Sinne des § 551 Nr. 7 ZPO liegt nicht einmal schon dann vor, wenn die Urteilsgründe in irgendeiner Beziehung lückenhaft und unvollständig sind, sondern erst dann, wenn zu wesentlichen Streitpunkten die Erwägungen nicht erkennbar sind, die den Richter zur Entscheidung geführt haben (RGZ 109, 201; 120, 398 [400]; 170, 328 [331/2]; vgl. auch BGHZ 7, 238 [240]). - RG, 03.02.1936 - IV 145/35
Wann ist bei der Miete die Kündigung aus wichtigem Grunde neben den gesetzlich …
Auszug aus BGH, 23.12.1955 - V ZR 152/55
Nicht die Verfeindung der Pachtparteien, die nur in besonderen Fällen das Pachtverhältnis berühren könnte (RGZ 94, 234; 149, 88 [92]), sondern die schwerwiegende Unzuverlässigkeit einer Partei in Ansehen einer wesentlichen Vertragsverpflichtung könnte in solchem Falle der anderen Partei das Recht verleihen, das Pachtverhältnis fristlos aus wichtigem Grunde zu kündigen (RGZ 150, 193 [199] und 321). - RG, 27.02.1936 - IV 249/35
Kann die Kündigung eines Pachtverhältnisses aus wichtigem Grunde auf einen Teil …
- RG, 17.10.1935 - IV 171/35
Welche Rechte stehen bei einem Pachtvertrag, bei dem der Pachtzins in einem …
- BGH, 21.03.1956 - V ZR 96/54
Rechtsmittel
Bei dieser Sachlage braucht nicht erörtert zu werden, ob hier überhaupt die Voraussetzungen des § 272 a ZPO gegeben sind, da das Berufungsgericht dem Erblasser der Beklagten ohne Beschränkung auf einen bestimmten Gegenstand ganz allgemein eine Nachschubfrist eingeräumt hat (vgl. hierzu Urteil des erkennenden Senats vom 23. Dezember 1955 - V ZR 152/55, S 18; ferner BGH in NJW 1952, 222 und DNotZ 1953, 100 sowie Bayer. ObstLG in HEZ 2, 291).